Wir freuen uns, dass wir Ihnen Appetit machen konnten und Ihnen unser Gutscheinangebot zusagt.
Das Revier hat viel zu bieten, probieren Sie es aus – mit "Probier' das Revier"! Die Gutscheinaktion hat am 7. November 2011 begonnen und endet am 29. Oktober 2012. Die Laufzeit der Gutscheine deckt sich mit der Gültigkeit der Printausgabe von Das Telefonbuch für Essen, in der die Gutscheine enthalten sind.
Damit beim Einlösen Ihrer Gutscheine alles reibungslos verläuft, haben wir hier einige verbindliche Regeln zusammengestellt:
- Wegen der hohen Nachfrage ist es ratsam, vor dem Besuch zu reservieren bzw. sich nach Kapazitäten und Wartezeiten zu erkundigen.
- Viele gastronomische Betriebe und Freizeitstätten arbeiten mit modernen Kassensystemen, in die eventuelle Rabatte von vornherein einzugeben sind. Oft ist es technisch nicht möglich, Vergünstigungen nachträglich zu gewähren. Legen Sie daher dem Servicepersonal immer zuerst Ihren Gutschein vor, damit der Rabatt berücksichtigt werden kann.
- Bitte beachten Sie immer die Einlösebedingungen auf dem einzelnen Gutschein.
- Zu bestimmten Zeiten ist das Einlösen von Gutscheinen leider nicht möglich: Bei (geschlossenen) Veranstaltungen wie Hochzeiten, Weihnachts- oder Geburtstagsfeiern, Betriebs- oder Vereinsfeiern. Bei besonderen Aktionen bzw. zu Aktionszeiten sowie bei allen Sonderveranstaltungen. An gesetzlichen Feiertagen, Mutter- oder Valentinstag, zu Ostern und Pfingsten und in der Zeit vom 24. Dezember bis 1. Januar.
- Das gegenseitige Einladen mit Gutscheinen ist nicht möglich.
- Die Gutscheine sind nicht kombinierbar mit anderen Coupons oder Rabatten.
- Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist nicht möglich.
- Jeder Gutschein kann nur einmal von einer Person eingelöst werden.
- Die Gutscheine sind nicht bei Zahlung mit EC- oder Kreditkarte einlösbar.
- Bei manchen Gutscheinen handelt es sich um sogenannte Partnergutscheine. Hier gilt Folgendes zu beachten: Von der Rechnung wird grundsätzlich das günstigere oder wertgleiche Hauptgericht abgezogen. Bei Paaren mit Kindern wird allerdings nicht das günstigere Kindergericht abgezogen.
- Sind mehrere Paare zu Gast, so sollte unbedingt vorab mit der Bedienung geklärt werden, welche Personen gemeinsam einen Gutschein nutzen möchten.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Einlösung Ihrer Gutscheine.
Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir als Herausgeber von Das Telefonbuch für Essen keine Haftung übernehmen, wenn ein Gutschein aus den oben genannten oder aus anderen Gründen nicht eingelöst werden kann. Ein solcher, von uns nicht zu vertretender Grund ist beispielsweise die Geschäftsaufgabe oder Insolvenz eines Gutscheinanbieters. Demnach besteht kein Rechtsanspruch auf Einlösung eines Gutscheins.
Ihr
Sutter Telefonbuchverlag